Allgemeine Informationen
Projektnummer |
62637001 |
Projekttitel laut Förderbescheid |
Beweissichere (neuropsychologisch basierte) Normierung des Atemalkoholwertes anhand der kognitiven Leistungsfähigkeit in technischen Belastungssituationen |
Akronym |
SMWK-C (2017 - 2019) |
Projektlaufzeit |
01.05.2017 - 31.12.2019 |
Forschungsschwerpunkt |
Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft |
Projektkategorie |
Forschung |
Zuordnung |
Kompetenzfeld |
Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft
|
Themengebiet |
Arbeitsschutz |
Grundeinheit |
Fakultät Sozialwissenschaften |
Inhaltliche Projektbeschreibung
Es soll ein neuer auf dem Atem beruhender Alkoholtest entwickelt werden, der nach den Vorgaben des § 316 StGB erstmals vollständig beweissicher und damit gerichtlich verwendbar ist. Hierzu ist ein Feststellen des Grades der Abweichungen zwischen Promillewert der BAK (Blutalkoholkonzentration) und mg/l AAK (Atemalkoholkonzentration), umgerechnet in Promillewert, in Prozent notwendig. Jenes Gütekriterium der Messung beruht zugleich auf einem kontinuierlichen Feststellen der höchsten und geringsten Abweichungen zwischen Promillewert der BAK und mg/l AAK, umgerechnet in Promillewert. Bisherige Atemverfahren sind nicht beweissicher, da es beim Alkoholkonsum nicht zu einem kontinuierlich linearen Leistungsabfall, sondern zeitweise sogar zu kognitiven Leistungssteigerungen kommen kann, wobei erhebliche Abweichungen zwischen Blutalkohol-Promillewert und mg/l–Atemalkoholkriterium zu verzeichnen sind.
Ergebnisse
Trotz erheblicher Entwicklungen in den technologischen Messgrundlagen (halbleitersensorbasiert, infrarotspektroskopiebasiert oder auf der Basis elektrochemischer Messzellen) kommt es beim Vergleich zwischen atembasierten und blutprobebasierten Test nach wie vor zu teils erheblichen Abweichungen. An dieser Stelle existiert eine Forschungslücke: Es ist unklar, welche Phasen des Abbaumetabolismus tatsächlich mit einer objektiv nachweisbaren Verringerung der kognitiven Kontrollfähigkeit einhergehen. Die detaillierte Erforschung dieses Prozesses wäre jedoch die Voraussetzung für die Erstellung eines den strafrechtlichen Kriterien entsprechenden Messinstrumentes. Der zu erwartende Anstieg der Reaktionsgeschwindigkeit bei steigendem Blutalkoholwert ist nicht generell festzustellen. Die Streuung der Einzelergebnisse nimmt unter der Alkoholbedingung zu, jedoch gibt es nur bei der relativ komplexen Orientierungsaufgabe einen Unterschied im Sinne einer Verlangsamung der Reaktion.